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Europäische Kommission: Durchgreifen bei nicht artgerechter Haltung von Legehennen

henneDie Europäische Kommission greift bei der mangelnden Umsetzung des Käfigverbots für Legehennen durch.




Sie hat Vertragsverletzungsverfahren gegen 13 EU-Staaten eröffnet, in denen Hühner trotz EU-weiten Verbots seit 1. Januar 2012 weiterhin in nicht artgerechten, unausgestalteten Käfigen gehalten werden. Belgien, Bulgarien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Ungarn, die Niederlande, Polen, Portugal und Rumänien haben die EU-Vorschriften trotz der langen Übergangsfrist von zwölf Jahren nicht rechtzeitig umgesetzt.

Nicht ausgestaltete Käfige bieten den Tieren weder genug Nestflächen noch Platz zum Scharren oder Sitzstangen. Es hat aber nicht nur Folgen für den Tierschutz, dass Legehennen weiter in ihnen gehalten werden, sondern kann auch zu Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Markt führen. Nachteile haben die Unternehmen, die darin investiert haben, den Vorschriften nachzukommen. Deshalb dürfen Eier aus Legebatterien auch seit 1. Januar nicht mehr in die restliche EU exportiert werden. Die heute eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren können letztlich bis zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und Sanktionen gegen die Länder führen.

Informieren Sie sich darüber hinaus über artgerechte Haltung von Legehennen. Weitere Informationen entnehmen Sie der vollständigen Pressemitteilung.

 

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